Am 16.12.2021 haben die Stadtvertreter mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zum Verkauf des ehemaligen Schwimmhallengrundstückes gefasst.
„Soll die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zur Erhaltung und denkmalgeschützten Sanierung der Villa Baltic, des historischen Vorplatzes und zur Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit der Villa Baltic einen Teil des Baufeldes der ehemaligen Schwimmhalle (B-Plan Nr. 16) zur Errichtung eines Hotels mit Gastronomie, Einzelhandel und einem Veranstaltungssaal zum vollen Verkehrswert veräußern?"
Die Verwaltung und auch die Stadtvertreter haben nun die Aufgabe die vereinbarte Erstellung der geplanten Objekte bestmöglich zu überwachen und abzusichern, dabei Risiken für die Stadt und damit für den Bürger Kühlungsborns möglichst zu reduzieren und weitestgehend vertraglich ausschließen.
Beide Seiten brauchen in diesem Prozess einen vertrauensvollen Umgang miteinander, aber eben auch Rechtsicherheit und Transparenz.
Aus diesem Grund haben sich einige Fraktionen zusammengeschlossen und den folgenden Brief im Anschluss an dem Beschluss an Bürgermeister Kozian übergeben.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kozian,
nachdem der Bürgerentscheid vom 5. Dezember 2021 kein wirksames Ergebnis hervorgebracht hat, entschied die Stadtvertreterversammlung am heutigen 16. Dezember über die gestellte Frage, indem sie diese mit „Ja“ beantwortete.
Die Stadtvertreter haben zurecht in die Fragestellung für den Bürgerentscheid auch den Zweck der Grundstücksveräußerung aufgenommen und damit einen zwingenden Zusammenhang mit den städteplanerischen, infrastrukturellen und soziokulturellen Zielen der Stadt für die Villa Baltic und das umgebende Grundstück hergestellt. Die Stadtvertreter geben sich und dem Bürgermeister damit den Auftrag, den Beschluss in Gänze umzusetzen.
Um das gewährleisten zu können, bitten wir Sie, uns bis zum 31. Januar 2022 einen Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte vorzulegen, der mit den Eigentümern der Villa Baltic abgestimmt ist.
Einige Aspekte des zu erarbeitenden Vertragswerkes halten wir hier bereits fest:
Wir halten es für unabdingbar, im Erbbaurechtsvertrag bzw. im Kaufvertrag auflösende und aufschiebende Bedingungen zu formulieren, um sicher zu stellen, dass das vordringliche Ziel, nämlich die denkmalgerechte Sanierung und öffentliche Zugänglichkeit der Villa Baltic, erreicht wird. Ebenso sind im Städtebaulichen Vertrag entsprechende Sanktionen vorzusehen.
Es ist eine durch ein inländisches Kreditinstitut abgesicherte Fertigstellungsbürgschaft vorzulegen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das gesamte Bauvorhaben ist vorzulegen und durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer begutachten zu lassen. Das dient der Abwendung der Gefahr einer Nichtfertigstellung, einer Insolvenz oder ähnlichem. Desgleichen dient es dem Nachweis darüber, welche Baumasse tatsächlich zum Erreichen der o.g. Ziele notwendig ist.
Bitte erwarten Sie von den Fraktionen der SVV weitere Hinweise zum Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen